So sichern Sie sich volle Riester-Förderung

Als Vorsorgesparer nach dem Riester-Modell bekommen Sie erfreulich hohe Zulagen vom Staat. Bis zu 175 Euro gibt es pro Jahr als persönliche Grundzulage. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Wenn Sie die volle Förderung wollen, sollten Sie allerdings die Regeln kennen.

Nur wer einen Betrag von mindestens vier Prozent seines Vorjahresgehalts in eine Riester-Vorsorge investiert, erhält die vollen Zulagen für seinen Vertrag. Die staatlichen Zulagen werden dabei eingerechnet. Spart man weniger, wird der Zuschuss anteilig gekürzt. Beispiel: Hat man im vergangenen Jahr 36.000 Euro verdient, müssen insgesamt 1.440 Euro in die Riester-Rente fließen. Bei zwei ab 2008 geborenen Kindern besteht Anspruch auf insgesamt 775 Euro Förderung, der echte Eigenanteil liegt in diesem Fall deshalb nur bei 665 Euro, nicht einmal zwei Prozent des Gehalts. Die Kinderzulage können entweder die Mutter oder der Vater in Anspruch nehmen. Bei der Einkommensermittlung zählen nur rentenversicherungspflichtige Erwerbseinkünfte, nicht etwa Einkommen aus Vermögen oder Mieteinnahmen. Das rentenpflichtige Vorjahreseinkommen lässt sich leicht aus der Jahresgehaltsabrechnung ablesen, pflichtversicherte Selbstständige bekommen eine entsprechende Information von der Deutschen Rentenversicherung.

Auch Kleinverdiener können sich Zulagen in voller Höhe sichern, müssen als Untergrenze aber mindestens 60 Euro pro Jahr aus eigener Tasche in ihre Riestervorsorge einzahlen, um Anspruch auf die volle Förderung zu erwerben. Dieser Mindestbeitrag gilt auch für Arbeitslose und für Ehepartner von Riesterberechtigten, die kein eigenes Einkommen haben. Übrigens: Die staatliche Förderung gibt es für das ganze Jahr 2018, wenn Sie noch vor Jahresende eine Riestervorsorge abschließen.